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Der Ausschuss der GEP bzw. Delegiertenversammlung der ETH Alumni

Eine so grosse und weltweit zerstreute Organisation wie die GEP konnte mit dem basisdemokratischen Modell der „Vereinsversammlung“ allein nicht effizient und wirkungsvoll geführt werden. Es wurde dabei von Beginn an ein „Auschuss“ eingerichtet, in welchem „Abgeordnete“ der Mitglieder über richtungsweisende Geschäfte der Vereinigung bestimmten und dazu über alle Befugnisse verfügten, die nicht durch das schweizerische Vereinsrecht oder die Gesellschaftsstatuten ausdrücklich einem anderen Vereinsorgan vorbehalten waren. Die Mitglieder des GEP-Ausschusses wurden jeweils von der Vereinsversammlung im Rahmen eines ordentlichen Wahlverfahrens für die Dauer einer vierjährigen Amtsperiode gewählt oder bestätigt, wobei die „Amtszeit“ auf maximal drei Amtsperioden beschränkt wurde.

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© 2005 ETH Zürich | 16.9.2005 | !!! Dieses Dokument stammt aus dem ETH Web-Archiv und wird nicht mehr gepflegt !!!