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Um die Interessen der „Ehemaligen“ aus Ländern, in denen eine GEP-Landesgruppe existierte, wahrzunehmen, wählte der „Ausschuss“ aufgrund von Wahlvorschlägen der betreffenden Landesgruppe einen Vertreter bzw. eine Vertreterin, dem bzw. der die besagte Aufgabe überbunden wurde. Die Person war u.a. zuständig für die Aufrechterhaltung und Pflege der Verbindungen zwischen der GEP und den im betreffenden Land ansässigen Mitgliedern und ihrer Landesgruppe sowie gegebenenfalls für die Gründung einer neuen Landesgruppe. Viele Landesvertreterinnen und -vertreter sind ihrer Verpflichtung mit grosser Hingabe nachgekommen, manche von ihnen kamen von weit her an die Auschussitzungen angereist, so z.B. Anton von Salis aus Brasilien oder Joseph Koch aus Australien.
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16.9.2005 |
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