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Rechtswissenschaften

Die Rechtswissenschaften sind an der ETHZ seit der Gründung des Polytechnikums als eigenständige Disziplin etabliert. Ab den 1960er Jahren bestand das Fachgebiet zunächst aus je einer Professur für Öffentliches Recht (1962-1995: Riccardo Jagmetti; seit 1993 Alexander Ruch) und Privatrecht (1967-1985: Hans-Peter Friedrich; seit 1987 Urs Ch. Nef). Seit 1969 besetzte Martin Lendi eine dritte Professur für Rechtswissenschaften. Er behielt dabei bis zu seiner Emeritierung 1998 seinen Schwerpunkt im Bereich der Orts-, Regional- und Landesplanung bei. 1995 wurde mit Gérard Hertig eine zusätzliche Professur im Bereich Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum besetzt. Die 2001 neu geschaffene Professur für Technologie- und Informationsrecht hatte kurzzeitig (2001-2002) Reto M. Hilty inne und ist seither vakant.

Lehre

Der Unterricht im Bereich des Rechts ist zum grössten Teil in die von den Fachabteilungen angebotene Ausbildung eingefügt. Ziel ist es, den Studierenden das Verständnis für Wesen und Funktion der Rechtsordnung und deren Auswirkungen vor allem anhand von Beispielen aus den jeweiligen Fachgebieten näher zu bringen. Dazu gehören beispielsweise auf den Boden bezogene Normen, also das Sachenrecht sowie das Bau- und Planungsrecht. Ein besonderes Gewicht wird auf rechtliche Fragen gelegt, die die Auswirkungen der Technik auf Mensch und Umwelt im Auge haben. Zu diesem Themenbereich gehören auch die Rechtvorschriften, die sich bei der wirtschaftlichen Umsetzung technischer Erkenntnisse und Projekte stellen (Vertragsrecht, insbesondere Bauvertragsrecht, Arbeitsrecht, Patentrecht etc.).

Forschung

Die Forschungstätigkeit der Rechtswissenschaften im Öffentlichen Recht und im Privatrecht umfassen allgemeine Problemstellungen des Technikrechts sowie spezielle Fragen des Planungsrechts, des Verkehrsrechts, des Wasser- und Energierechts sowie des Umweltrechts. Besondere Bedeutung kommt sodann dem Haftpflichtrecht, dem Versicherungsrecht, dem Bauvertragsrecht sowie dem Wirtschaftsrecht zu.

Schwerpunkte

Die Professur von Gérard Hertig hat ihre Schwerpunkte im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Banken- und Kapitalmarktrecht, in Law and Economics, im EU-Recht sowie im Wettbewerbsrecht und im Geistigen Eigentum. Seit 1995 befasst sich die Professur Hertig vor allem mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung des Nachdiplomstudiums Geistiges Eigentum. Der einjährige Studiengang "Intellecutal Property" wurde 1996/1997 erstmals durchgeführt. Er richtet sich an Personen, die ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben. Ziel des praxisorientierten und wissenschaftlich fundierten Ausbildungsprogramms ist die Vermittlung von juristischen und strategischen Grundkenntnissen auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit dieser international ausgerichteten Ausbildung die nötigen Kenntnisse für eine praktische Tätigkeit in Industrie, Verwaltung oder Privatwirtschaft erhalten.

Die Professur von Urs Christoph Nef hat ihren Schwerpunkt im Privatrecht. Im Zentrum der Aktivitäten des Lehrstuhls stehen das Vertragsrecht (unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts und des Versicherungsrechts), das Haftpflichtrecht (u. a. Haftung für Umweltschäden, Produktehaftung) und das Sachenrecht (eingeschlossen das landwirtschaftliche Bodenrecht). In der Vorlesung zum Versicherungsrecht (Privat- und Sozialversicherungsrecht) befasst sich die Professur Nef auch mit aktuellen Fragen der Sozialversicherungen.

Die Professur für Öffentliches Recht von Alexander Ruch befasst sich vor allem mit dem besonderen Verwaltungsrecht. Dabei steht der Bereich der Raumplanung im Zentrum. Dazu gehören im speziellen Fragen des Raumordungsrechts, des Umweltrechts im weiteren Sinn sowie des Energierechts. Als weiteres Forschungsgebiet gehört auch der Bereich des Verfassungsrechts zum Lehrstuhl Ruch.
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© 2005 ETH Zürich | 28.4.2005 | !!! Dieses Dokument stammt aus dem ETH Web-Archiv und wird nicht mehr gepflegt !!!