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ETHistory 1855-2005 | Rückblicke | Verwaltung | ETH-Rat | 2. Phase: 1991–2003 |

2. Phase: 1991-2003

Ein totalrevidiertes ETH-Gesetz: Sechs Institutionen mit Autonomie und Rechtspersönlichkeit – unter der Ägide des ETH-Rates

Das ETH-Gesetz, das im Jahre 1991 von der Bundesversammlung beschlossen wurde, war die Frucht der Arbeiten seit der Ablehnung des neuen ETH-Gesetzes im Jahre 1969. Mit dem Gesetz wurde die Zeit der legislatorischen Provisorien abgeschlossen und ein stabiles Fundament für die Institutionen des ETH-Bereiches gelegt. Noch immer standen Gesetzgebungsarbeiten stark unter dem Eindruck der Mitwirkungsfrage, der politische Raum verstärkte sein Augenmerk für Gouvernance-Probleme. Wie konnte die Autonomie der Wissenschaftsinstitutionen über die verfassungsmässige Wissenschaftsfreiheit hinaus verstärkt werden? Was konnte und sollte gesetzgeberisch vorgegeben werden, damit die Wissenschaftsinstitutionen sich intern möglichst erfolgreich organisieren konnten? Und wie sollte das Scharnier zwischen der (auftraggebenden und finanzierenden) Politik und der leistungserbringenden Wissenschaft bestmöglich organisiert werden?

Nach langen und schwierigen Vorarbeiten verabschiedete der Bundesrat 1987 die Botschaft betreffend Totalrevision des ETH-Gesetzes zuhanden der eidgenössischen Räte. Der Vorschlag konstituierte einen ETH-Bereich, der sechs (rechtlich unselbständige) Institutionen – ETHZ, EPFL, PSI, WSL, EMPA, EAWAG – umfassen sollte. Als Führungsorganisation war als Rechtsnachfolger des Schulrates der ETH-Rat als Strategie- und Aufsichtsbehörde vorgesehen. Die Institutionen sollten von einer Direktion operativ geführt, die Mitwirkung in einer Bereichsversammlung unter der Leitung des ETH-Ratspräsidenten institutionalisiert werden.

Die "allgewaltige Direktion"

Als Erstrat übernahm der Ständerat den Entwurf des Bundesrates weitgehend, insbesondere hielt er das Konzept von unselbständiger, durch eine Bereichsdirektion geführte Institutionen bei und erledigte das Geschäft speditiv. In der Diskussion im Plenum wurden zwar auch Vorbehalte geäussert, etwa vom Thurgauer Sozialdemokraten Thomas Onken oder vom Zürcher Freisinnigen Riccardo Jagmetti, der sich als an der ETH Zürich tätiger Rechtsprofessor als „Betroffener“ outete und entsprechend zurückhaltend sich nur in der Eintretensdebatte mit einem grundsätzlichen Votum zu Wort meldete. Onken kritisierte vor allem die Einrichtung einer allmächtigen Direktion: „Die allgewaltige Direktion ist eine Art Generaldirektion. Man schafft Machtballungen von teilweise einzigartigem Zuschnitt, Strukturen hierarchischer Art, die ein echtes Miteinander oder gar eine gemeinsame Verantwortung, ein Ineinanderwirken der verschiedenen beteiligten Gruppen nicht vorsehen.“

Längere Zeit beanspruchte das Geschäft im Zweitrat. Die Kommission für Wissenschaft und Forschung des Nationalrates rang in mehreren Klausursitzungen um die richtige Organisation des nationalen, vom Bund getragenen ETH-Bereiches. Ein erster Vorentscheid bedeutete gleich einen relativ starken Eingriff ins Konzept des bundesrätlichen Antrags: Die Kommission war einhellig der Meinung, den Wissenschaftsinstitutionen des ETH-Bereiches sei grössere Autonomie zu gewähren, sie seien mit Rechtspersönlichkeit auszustatten. Dadurch wurde das bisher durch die Direktion gelöste Kohärenzproblem in aller Schärfe gestellt. Auch die institutionelle Lösung für eine bereichsweite Mitwirkung wurde als zu aufwendig erachtet und gestrichen.

Für die Lösung der neu gestellten Führungsfrage wurde zunächst das Modell eines vollamtlichen Präsidenten, unterstützt durch einen professionellen Generalsekretär, favorisiert. Rudolf Reichling, Ingenieur ETH, überzeugte diese Lösung allerdings nicht, er befürchtete, nicht die beste Führungspersönlichkeit aus der Wissenschaft fürs Präsidium gewinnen zu können, wenn der Posten vollamtlich wäre, und schlug deshalb bereits relativ früh eine alternative Lösung vor: der (nebenamtlich) wirkende Präsident sollte in den eher operativen Geschäften von einem vollamtlichen Delegierten unterstützt werden. Diese Lösung wurde noch weiter spezifiziert, indem sich die Meinung durchsetzte, der Delegierte sei vom Bundesrat (nicht vom ETH-Rat) zu wählen. Zudem wurde bewusst offen gelassen, ob der Delegierte selber dem Rat angehören sollte; auch wurde eine Version ermöglicht, in der ein Präsident selber das Amt des Delegierten bekleiden wollte (quasi Konzept vollamtlicher Präsident). Diese Lösung setzte sich im Sommer 1991 durch und wurde im Gesetz verankert. Zur Institutionalisierung der Mitwirkung sah das Gesetz neu in beiden Schulen Hochschulversammlungen vor, denen klare und eindeutige Funktionen zugemessen wurden.

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vordere Reihe (sitzend): Olaf Kübler, Stephan Bieri, Hans Jung; hintere Reihe (stehend): Meinrad Eberle, Mario Broggi, Fritz Eggimann, Alexander J. B. Zehnder, Hansueli Ruchti, Bernard Niquille, Robert Andenmatten, Peter Bolliger

Science-City als Zukunftsvision

Nach anfänglichen Schwierigkeiten erwies sich die im Gesetz 1991 festgehaltene Führungsorganisation in der Ära des Präsidenten Francis Waldvogel und des Delegierten Stephan Bieri in den Jahren 1995–2003 als erfolgreich. Die Stellung der Institutionen wurde durch grösstmögliche Beachtung der Autonomie und die Möglichkeiten, die mit der Verleihung der Rechtspersönlichkeit verbunden waren, gestärkt, was sich im wissenschaftlichen Leistungsvermögen – bei stagnierenden finanziellen Mitteln – positiv auswirkte. Gleichzeitig konnten die Führungsinstrumente durch Einführung des genannten Steuerungsmodells (Leistungsauftrag mit Globalbudget) und der kaufmännischen Rechnungslegung substanziell verbessert werden; im Rennen um die besten Rahmenbedingungen erreichte damit der ETH-Bereich mit den fortgeschrittensten Kantonen wieder die pole-position.

Auch wenn im Vergleich mit ausländischen Konkurrenten insbesondere materiell die Rahmenbedingungen nicht Schritt halten konnten, erlaubten sie dennoch, neue Zielsetzungen zu entwickeln und durchzusetzen. Insbesondere durch die Rückgewinnung der sog. „Autonomiedividende“ (ca. CHF 126 Millionen für die Jahre 2000–03) konnten Innovations- und Kooperationsprojekte ausgelöst werden, unter denen die Aktivitäten im Rahmen des Arc lemanique mit dem inhaltlichen Schwerpunkt Life Sciences besonders hervorstechen. Weitere Grossprojekte der Phase bis 2003 sind die beschlossene Integration des ISREC in die EPFL sowie die Lancierung des Projektes Science City im Gebiet der ETH Zürich auf dem Hönggerberg – beide Projekte ganz auf Initiative der beteiligten ETH-Institution.

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